Allgemeine Geschäftsbedingungen der Filmseher Kulturmanagement OHG für das Filmseher Open Air
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Filmseher Open Air und seinen Besuchern.
Eintrittskarten, Reservierungen, Bezahlung vor Ort und Zahlungsabwicklung
Zum Einlass berechtigt eine durch Filmseher ausgestellte Eintrittskarte. Es besteht freie Platzwahl. Eintrittskarten sind an der Abendkasse erhältlich. Es gibt keinen Vorverkauf. Eintrittskarten werden nur nach vorheriger Reservierung ausgegeben. Die Reservierung ist durch den Besucher über das Reservierungssystem auf www.filmseher.de zu tätigen und kann über über das Reservierungssystem jederzeit storniert werden. Die Eintrittspreise und Regelungen zu Ermäßigungen richten sich nach den Angaben der Preistafel am Ticketverkauf auf dem Veranstaltungsgelände. Kurzfristige Preisänderungen sind möglich. Auf dem Filmseher Open Air ist ausschließlich Kartenzahlung möglich. Die Zahlungsabwicklung der Kartenzahlungen wird bei uns durch den Zahlungsdienstleister SumUp durchgeführt (Firma SumUp Limited, die Datenschutzbestimmungen der Firma SumUp können Sie hier einsehen.).
Gutscheine und Freikarten
Gutscheine und Freikarten müssen an der Kasse gegen eine Eintrittskarte eingelöst werden. Auch für Gutscheine und Freikarten müssen vorab Reservierungen vorgenommen werden. Auf einen Vorstellungstermin oder Vorstellungszeitraum datierte und nicht eingelöste Freikarten verfallen ersatzlos. Dies gilt auch bei Vorstellungen, die zum Zeitpunkt des Einlösens bereits ausverkauft sind.
Ermäßigungsnachweis
Ermäßigungsnachweise sind dem Personal der Abendkasse unaufgefordert vorzuzeigen.
Veranstaltungsabsage, Veranstaltungsdurchführung bei schlechtem Wetter und Vorstellungsabbruch
Filmseher behält sich das Recht vor, Veranstaltungen, auch kurzfristig noch am Veranstaltungstag, absagen zu können. Im Falle einer Veranstaltungsabsage haftet Filmseher für keine vorab durch die Gäste getätigten, mit dem geplanten Besuch der abgesagten Veranstaltung in Zusammenhang stehenden Aufwände (bspw. Hotel- oder Reisekosten). Die Vorstellungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt, also auch bei Regen. Bei extremer Wetterlage (z. B. Dauerregen, Unwetterwarnung usw.) wird am Vorstellungstag auf der Internetpräsenz www.filmseher.de in der Regel ab 18 Uhr bekanntgegeben (manchmal aber auch kurzfristiger), ob die Vorstellung stattfinden kann oder nicht. Bei Vorstellungsabbruch müssen die Besucher das Veranstaltungsgelände umgehend verlassen und den Anweisungen des Veranstalters folge leisten. Bei Vorstellungsabbruch aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Witterung, Krankheit) bis zum Start des Hauptfilmes hat der Besucher, sofern er an der Abendkasse bereits eine gültige Eintrittskarte für den Vorstellungstag bezogen hat, Anspruch auf eine bis zum Ende der jeweiligen Spielsaison gültige Freikarte für eine andere Vorstellung. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet. Es besteht bei einem Vorstellungsabbruch, der NACH dem Start des Hauptfilms (oder nach Start des Hauptteils anderer Vorstellungsarten wie bspw. Kabarett oder Live-Musik) aus Gründen höherer Gewalt durchgeführt werden muss, kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes oder anderer Aufwendungen (wie bei Freilichtvorstellungen üblich). Der Besucher kauft hier das Risiko des aus Gründen höherer Gewalt durchzuführenden Vorstellungsabbruchs nach Start des Hauptfilmes (oder entsprechendem) mit dem Erwerb der Eintrittskarte mit.
Zugang mit Rollstuhl
Für Rollstühle zugängliche Plätze sind begrenzt vorhanden. Die Erreichbarkeit der verschiedenen Örtlichkeiten des Filmseher Open Airs ist jedoch teilweise beschränkt.
Veranstaltungsort und besondere Vorsicht beim Betreten des Veranstaltungsgeländes
Veranstaltungsort sind die Freilichtbühne und die Aula auf dem Gelände des Schuldorf Bergstraße in Seeheim-Jugenheim. Die denkmalgeschützte Freilichtbühne liegt mitten im Wald (Waldwege mit Baumwurzeln, Auswaschungen, größeren Steinen etc.) und die Filmvorführungen finden bei für Kinovorstellungen typischer Dunkelheit statt. Die Freilichtbühne ist wie ein Amphitheater gebaut und beinhaltet für diese Bauweise typische stufenförmige Tribünen mit teilweise schmaler Zuwegung. Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass sie diesbezüglich beim Betreten des Veranstaltungsgeländes und insbesondere beim Betreten der Tribünenanlage und Treppen der Freilichtbühne und während der Durchführung der Veranstaltung in Dunkelheit oder dämmerigem Licht situationsbedingt besondere Vorsicht walten lassen müssen. Wichtig: Gäste mit unsicherem Tritt werden gebeten, die Freilichtbühne nicht ohne unterstützende Begleitung zu betreten und die leicht zugänglichen obersten Sitzreihen der Tribünen zu benutzen. Das Rennen und Klettern auf dem Veranstaltungsgelände, bspw. auf der Leinwandbühne und auf den Mauern, Geländern und Tribünenrängen, ist während der Durchführung der Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Eltern achten bitte auf ihre Kinder.
Angaben auf Plakaten und in Publikationen und Programmänderungen und kurzfristige Änderungen der Anfangszeit der Vorstellung
Für Angaben auf Plakaten und in Publikationen wird keine Gewähr übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten, Programmänderungen können vom Veranstalter jederzeit vorgenommen werden. Am Vorstellungstag selbst situationsbedingt notwendige Änderungen der Anfangszeit der Vorstellung können vom Veranstalter jederzeit vorgenommen werden, auch bis kurz vor der geplanten Anfangszeit der Vorstellung. Der Veranstalter ist bei, auch kurzfristigen, Änderungen der Anfangszeit nicht haftbar für den Gästen dadurch entstehende eventuelle Aufwände.
Fotografieren sowie Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen
Fotografieren sowie Bild- und/oder Tonaufzeichnungen der Aufführung sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen lösen Schadensersatzpflichten aus. Personen, die unerlaubt Fotoaufnahmen, Bild- und/oder Tonaufnahmen von Aufführungen machen, dürfen unverzüglich des Hauses bzw. des Geländes verwiesen werden. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Schadensersatz hinsichtlich des Eintrittsgeldes oder anderer Kosten im Zusammenhang mit der Vorstellung.
Gefahrensituationen und Störungen
Filmseher übt das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, Personen des Hauses bzw. des Geländes zu verweisen und Hausverbote auszusprechen. Bei Gefahrensituationen müssen die Besucher das Haus bzw. das Gelände ohne Umwege sofort verlassen. Die Anweisungen der Filmseher Mitarbeiter sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.
Haftung bei Schäden
Filmseher haftet für Schäden, die von der Filmseher Kulturmanagement OHG oder ihren Beauftragten pflichtwidrig verursacht werden. Die Haftung ist ausgeschlossen, falls Filmseher bzw. ihre Beauftragten die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Filmseher jedoch lediglich für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, sofern keine Haftung für Körper- oder Gesundheitsschäden vorliegt. Filmseher haftet nicht für Schäden, die im Rahmen der An- oder Abreise der Besucher verursacht worden sind. Die Nutzung in der Nähe des Veranstaltungsortes liegender Parkplätze, inklusive der An- und Abfahrt dazu, erfolgt rein auf eigene Verantwortung des Besuchers und liegt außerhalb des Veranstaltungs- und Verantwortungsbereiches des Veranstalters (Filmseher empfiehlt die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder zu Fuß). Filmseher haftet nicht für Schäden die durch andere Besucher oder Dritte verursacht worden sind. Die Besucher sind verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen des Filmseher Open Air Geländes anzuzeigen.
Datenschutz
Es gelten die Angaben unserer Datenschutzerklärung.
Stand 01.03.2025