AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Filmseher Kulturmanagement OHG für das Filmseher Open Air

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem  Filmseher Open Air und seinen Besuchern.

1. Zum Einlass berechtigt eine durch Filmseher ausgestellte Eintrittskarte. Es besteht freie Platzwahl. Die Eintrittspreise richten sich nach der Preistafel am Kassenhaus und auf der Internetpräsenz www.filmseher.de. In der Freilichtbühne ist ausschließlich Kartenzahlung über den Zahlungsdienstleister SumUp möglich, Barzahlung ist nicht möglich. Eintrittskarten werden nur nach vorheriger Reservierung ausgegeben. Die Reservierung ist durch den Besucher über www.filmseher.de zu tätigen.

2. Gutscheine und Freikarten müssen an der Kasse gegen eine Eintrittskarte eingelöst werden. Auf einen Vorstellungstermin datierte und nicht eingelöste Freikarten verfallen ersatzlos. Dies gilt auch bei Vorstellungen, die zum Zeitpunkt des Einlösens bereits ausverkauft sind.

3. Ermäßigungsnachweise sind dem Einlasspersonal unaufgefordert vorzuzeigen.

4. Bei Vorstellungsabbruch bis zum Start des Hauptfilmes hat der Besucher Anspruch auf eine bis zum Ende der jeweiligen Spielsaison gültige Freikarte für eine andere Vorstellung. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet. Bei Spielabbruch nach Start des Hauptfilmes aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Witterung, Krankheit) besteht – wie bei Freilichtvorstellungen üblich – kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes oder anderer Aufwendungen.

5. Für Rollstühle zugängliche Plätze sind begrenzt vorhanden. Die Erreichbarkeit der verschiedenen Örtlichkeiten des Filmseher Open Airs ist jedoch teilweise beschränkt.

6. Für Angaben auf Plakaten und in Publikationen wird keine Gewähr übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.

7. Fotografieren sowie Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen lösen Schadensersatzpflichten aus. Personen, die unerlaubt Fotoaufnahmen, Bild- und/oder Tonaufnahmen von Aufführungen machen, dürfen unverzüglich des Hauses bzw. des Geländes verwiesen werden. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Schadensersatz hinsichtlich des Eintrittsgeldes oder anderer Kosten im Zusammenhang mit der Vorstellung.

8. Bei Bild- oder Filmaufnahmen ist der Besucher damit einverstanden, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen.

9. Filmseher übt das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, Personen des Hauses bzw. des Geländes zu verweisen und Hausverbote auszusprechen.

10. Bei Gefahrensituationen müssen die Besucher das Haus bzw. das Gelände ohne Umwege sofort verlassen. Die Anweisungen der Filmseher Mitarbeiter sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.

11. Die denkmalgeschützte Freilichtbühne liegt mitten im Wald und die Filmvorführungen finden bei für Kinovorstellungen typischer Dunkelheit statt. Die Besucher werden darauf hingewiesen, beim Betreten des Veranstaltungsgeländes und während der Durchführung der Veranstaltung situationsbedingt besondere Vorsicht walten zu lassen.

12. Filmseher haftet für Schäden, die von der Filmseher Kulturmanagement OHG oder ihren Beauftragten pflichtwidrig verursacht werden. Die Haftung ist ausgeschlossen, falls Filmseher bzw. ihre Beauftragten die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Filmseher jedoch lediglich für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, sofern keine Haftung für Körper- oder Gesundheitsschäden vorliegt.

13. Die Besucher sind verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen des Filmseher Open Air Geländes anzuzeigen.

14. Filmseher haftet nicht für Schäden, die durch andere Besucher oder Dritte verursacht worden sind.

Stand 31.08.2024